Machen Sie Ihre Produkte fit für den Cyber Resilience Act

Anforderungen aus Anhang I, Schwachstellen, Meldungen an die ENISA und die Unterlagen zur CE-Kennzeichnung auf einer Plattform, Produkt für Produkt.

Was der Cyber Resilience Act ist und was er von Ihnen verlangt

Die Verordnung (EU) 2024/2847, die Cyberresilienz-Verordnung, verlangt Cybersicherheit von jedem Produkt mit digitalen Elementen, das in der EU verkauft wird: Software, vernetzte Geräte, Komponenten. Ohne sie gibt es keine CE-Kennzeichnung, und ohne CE-Kennzeichnung kommt das Produkt nicht auf den Markt.

Er verpflichtet vor allem Hersteller, aber auch Einführer und Händler. Und wer ein Produkt unter eigener Marke verkauft, gilt in jeder Hinsicht als Hersteller. Seit dem 11. September 2026 müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle gemeldet werden, auch für bereits verkaufte Produkte. Alles Weitere gilt ab dem 11. Dezember 2027.

Die Details finden Sie in unserem Leitfaden, was der Cyber Resilience Act ist, und im praktischen Teil, wie Sie ihn erfüllen.

Rechtsakt
Verordnung (EU) 2024/2847
In Kraft
10. Dezember 2024
Meldepflicht
Seit dem 11. September 2026
Volle Anwendung
11. Dezember 2027
Sanktionen
Bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Umsatzes
1

Rolle und Produkte

Sie klären, ob Sie Hersteller, Einführer oder Händler sind, und stufen jedes Produkt ein.

2

Risiken und Lücken

Sie bewerten das Risiko jedes Produkts und gleichen es mit Anhang I ab.

3

Schwachstellen

SBOM, Patches und fristgerechte Meldungen an die ENISA über den gesamten Support-Zeitraum.

4

CE-Kennzeichnung

Technische Dokumentation, Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung.

Wie ein Produkt eingestuft wird

Standard

Die meisten

Der Hersteller bewertet die Konformität selbst.

Klasse I

Wichtig

Passwortmanager, VPN, Router… Harmonisierte Normen oder eine benannte Stelle.

Klasse II

Wichtig

Firewalls, Hypervisoren, Angriffserkennung… Immer mit einer dritten Stelle.

Kritisch

Kritisch

Chipkarten oder Smart-Meter-Gateways. Eine europäische Zertifizierung kann Pflicht werden.

Meldefristen: 24 h · Frühwarnung 72 h · Meldung 14 Tage · Abschlussbericht zur Schwachstelle 1 Monat · Abschlussbericht zum Vorfall

Der CRA in GlobalSuite®

Jedes Produkt mit Einstufung, Anforderungen, Schwachstellen und Unterlagen. Und jede Anforderung verknüpft mit einer Kontrolle, einer verantwortlichen Person und einem Nachweis.

Unternehmen/SG Marta IbáñezMI
Compliance›Cyber Resilience Act›Produkte
Produktinventar23 Produkte · 7 wichtige
CodeProduktKategorieStatus
PRD-014
Heimrouter R2
Hersteller · Support bis 2032
Klasse IIn Bewertung
PRD-021
Smart-Home-App
Hersteller · Support bis 2031
StandardKonform
PRD-009
Industrie-Gateway G7
Einführer · Support bis 2034
Klasse IILücke
PRD-030
Outdoor-IP-Kamera
Eigenmarke · Support bis 2031
StandardTeilweise
Compliance›Cyber Resilience Act›Anhang I · Heimrouter R2
13
Anforderungen mit Nachweis
5
Teilweise
3
Ohne Kontrolle
CodeAnforderungVerantwortlichStatus
I.2.b
Sichere Standardkonfiguration
Teil I · Produktanforderungen
ProduktAbgedeckt
I.2.c
Automatische Sicherheitsupdates
Teil I · Produktanforderungen
FirmwareTeilweise
II.1
SBOM der Komponenten
Teil II · Umgang mit Schwachstellen
PSIRTAbgedeckt
II.5
Richtlinie zur koordinierten Offenlegung
Teil II · Umgang mit Schwachstellen
CISOOhne Kontrolle
Compliance›Cyber Resilience Act›Schwachstellen und Meldungen
Schwachstellen und Meldungen9 offen · 1 aktiv ausgenutzt
SchwachstelleVerantwortlichFristStatus
TLS-Bibliothek der Firmware · Router R2 · ausgenutztMIM. Ibáñez72 h · noch 31 hMeldung offen
Frühwarnung an die ENISA · Router R2MIM. Ibáñez24 h · fristgerechtGesendet
Standard-Zugangsdaten · IP-KameraJRJ. RomeroPatch am 4. Nov.In Arbeit
Komponente ohne Support im SBOM · Gateway G7ALA. LeónPrüfung am 20. Nov.In Arbeit
Compliance›Cyber Resilience Act›Mappings
MappingsBewertungen aus anderen Normen übernommen
Anforderung und zugehörige KontrolleStatusStandard
I.2.d · ZugriffskontrolleÜbernommenISO 27001
Art. 14 · Meldung schwerwiegender VorfälleÜbernommenNIS2
I.2.f · Integrität von Daten und SoftwareÜbernommenIEC 62443
II.1 · Komponenten von DrittanbieternPrüfenDrittparteien

Meldungen fristgerecht

Sobald eine Schwachstelle als ausgenutzt markiert ist, laufen die Fristen, und jede Meldung an die ENISA und das CSIRT wird protokolliert.

Ihre Lieferanten inklusive

Die Komponenten im SBOM sind mit dem Modul für Drittparteirisiken verknüpft: Sie wissen, wer jedes Teil liefert und ob es noch Support hat.

Die Unterlagen entstehen von selbst

Risiken, Kontrollen und Nachweise liegen schon in der Plattform. Die technische Dokumentation entsteht dort, nicht in einem losen Ordner.

Führende Unternehmen, die auf GlobalSuite® vertrauen

Banken & Finanzen Enterprise +1.000 Risiken

„GlobalSuite® hat es uns ermöglicht, unsere unternehmerische Resilienz zu stärken, indem wir Risiken mit einer globalen Sicht auf alle Assets und Kontrollen antizipieren.“

Banken & Finanzen Enterprise +1.000 Ganzheitliches Management

„Wir haben eine globale Sicht auf all unsere Managementsysteme in einer einzigen Plattform erreicht und so die Corporate Governance vereinfacht.“

Versicherungen Enterprise +1.000 Risiken

„Wir haben das gesamte Risikomanagement auf einer einzigen Plattform zentralisiert, Excel eliminiert und an operativer Effizienz gewonnen.“

Cybersicherheit Enterprise +1.000 ISMS

„Wir haben das ISMS-Management automatisiert, wodurch der Zeitaufwand für Audits reduziert wurde und wir eine Echtzeit-Sichtbarkeit der Compliance erhalten haben.“

Häufige Fragen zum Cyber Resilience Act

Betrifft mich das, wenn ich nichts herstelle?
Möglicherweise. Einführer und Händler haben eigene Pflichten, und wer ein Produkt unter eigener Marke verkauft oder wesentlich verändert, wird von der Verordnung als Hersteller behandelt.
Was ist schon Pflicht?
Seit dem 11. September 2026 müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle gemeldet werden, auch für Produkte, die bereits verkauft wurden. Die Anforderungen aus Anhang I, die Konformitätsbewertung und die CE-Kennzeichnung gelten ab dem 11. Dezember 2027.
Fällt Software as a Service darunter?
Reines SaaS ist ausgenommen, weil NIS2 es abdeckt. Ist der Cloud-Dienst aber Teil der Funktion eines Produkts, etwa die App, die ein Gerät steuert, fällt er als dessen Lösung zur Datenfernverarbeitung darunter.
Wie lange muss ich Support leisten?
So lange, wie das Produkt voraussichtlich genutzt wird, mindestens fünf Jahre, es sei denn, die Nutzungsdauer ist kürzer. In dieser Zeit müssen Sie Schwachstellen beheben und Sicherheitsupdates bereitstellen.
Wie hängt er mit NIS2 zusammen?
Beide ergänzen sich. NIS2 verlangt Cybersicherheit von der Organisation, der CRA von den Produkten, die sie in Verkehr bringt. Viele Maßnahmen überschneiden sich, deshalb bearbeiten Sie sie in GlobalSuite® einmal und sie zählen für beide.
Was ist eine SBOM?
Die Software-Stückliste: die Komponenten und Bibliotheken, die im Produkt stecken. Der CRA verlangt, sie zu führen, damit Sie bei einer neuen Schwachstelle wissen, welche Produkte betroffen sind.

Der Cyber Resilience Act ist die Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union.

Ihre Produkte bereit
für den CRA.

Wir zeigen Ihnen Anhang I, Schwachstellen und Meldungen in GlobalSuite®.