Machen Sie Ihre Produkte fit für den Cyber Resilience Act
Anforderungen aus Anhang I, Schwachstellen, Meldungen an die ENISA und die Unterlagen zur CE-Kennzeichnung auf einer Plattform, Produkt für Produkt.
Was der Cyber Resilience Act ist und was er von Ihnen verlangt
Die Verordnung (EU) 2024/2847, die Cyberresilienz-Verordnung, verlangt Cybersicherheit von jedem Produkt mit digitalen Elementen, das in der EU verkauft wird: Software, vernetzte Geräte, Komponenten. Ohne sie gibt es keine CE-Kennzeichnung, und ohne CE-Kennzeichnung kommt das Produkt nicht auf den Markt.
Er verpflichtet vor allem Hersteller, aber auch Einführer und Händler. Und wer ein Produkt unter eigener Marke verkauft, gilt in jeder Hinsicht als Hersteller. Seit dem 11. September 2026 müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle gemeldet werden, auch für bereits verkaufte Produkte. Alles Weitere gilt ab dem 11. Dezember 2027.
Die Details finden Sie in unserem Leitfaden, was der Cyber Resilience Act ist, und im praktischen Teil, wie Sie ihn erfüllen.
- Rechtsakt
- Verordnung (EU) 2024/2847
- In Kraft
- 10. Dezember 2024
- Meldepflicht
- Seit dem 11. September 2026
- Volle Anwendung
- 11. Dezember 2027
- Sanktionen
- Bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Umsatzes
Rolle und Produkte
Sie klären, ob Sie Hersteller, Einführer oder Händler sind, und stufen jedes Produkt ein.
Risiken und Lücken
Sie bewerten das Risiko jedes Produkts und gleichen es mit Anhang I ab.
Schwachstellen
SBOM, Patches und fristgerechte Meldungen an die ENISA über den gesamten Support-Zeitraum.
CE-Kennzeichnung
Technische Dokumentation, Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung.
Wie ein Produkt eingestuft wird
Die meisten
Der Hersteller bewertet die Konformität selbst.
Wichtig
Passwortmanager, VPN, Router… Harmonisierte Normen oder eine benannte Stelle.
Wichtig
Firewalls, Hypervisoren, Angriffserkennung… Immer mit einer dritten Stelle.
Kritisch
Chipkarten oder Smart-Meter-Gateways. Eine europäische Zertifizierung kann Pflicht werden.
Der CRA in GlobalSuite®
Jedes Produkt mit Einstufung, Anforderungen, Schwachstellen und Unterlagen. Und jede Anforderung verknüpft mit einer Kontrolle, einer verantwortlichen Person und einem Nachweis.
Meldungen fristgerecht
Sobald eine Schwachstelle als ausgenutzt markiert ist, laufen die Fristen, und jede Meldung an die ENISA und das CSIRT wird protokolliert.
Ihre Lieferanten inklusive
Die Komponenten im SBOM sind mit dem Modul für Drittparteirisiken verknüpft: Sie wissen, wer jedes Teil liefert und ob es noch Support hat.
Die Unterlagen entstehen von selbst
Risiken, Kontrollen und Nachweise liegen schon in der Plattform. Die technische Dokumentation entsteht dort, nicht in einem losen Ordner.
Der CRA passt zu dem, was Sie schon tun
Cyber Resilience Act
Produkte, Anforderungen aus Anhang I, Schwachstellen, Meldungen und CE-Kennzeichnung.
Sie sind hierNIS2
Die Richtlinie für Organisationen. Der CRA tut dasselbe für die Produkte, die sie verkaufen.
Zur Lösung →ISO 27001
Wenn Sie bereits ein ISMS haben, ist ein guter Teil der CRA-Kontrollen erledigt.
Zur Lösung →Drittparteirisiko
Ihre Lieferanten und die Komponenten, die sie Ihnen verkaufen, bewertet und überwacht.
Zur Lösung →
Häufige Fragen zum Cyber Resilience Act
Betrifft mich das, wenn ich nichts herstelle?
Was ist schon Pflicht?
Fällt Software as a Service darunter?
Wie lange muss ich Support leisten?
Wie hängt er mit NIS2 zusammen?
Was ist eine SBOM?
Der Cyber Resilience Act ist die Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ihre Produkte bereit
für den CRA.
Wir zeigen Ihnen Anhang I, Schwachstellen und Meldungen in GlobalSuite®.


